Rechtliche Hinweise zur Stimmrechtsvertretung durch die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft




Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen. Bei der Abstimmung über einen Gegenantrag oder einen Wahlvorschlag von Aktionären zu den bekannt gemachten Tagesordnungspunkten, bei im Vorfeld der Hauptversammlung nicht bekannten Abstimmungen (z.B. bei Verfahrensanträgen) sowie bei der Abstimmung über einen Verwaltungsvorschlag, der von dem in der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger bekannt gemachten Beschlussvorschlag abweicht, werden die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft keine Stimmen abgeben bzw. sich enthalten.


Bei fehlenden oder nicht eindeutig erteilten Weisungen an die Stimmrechtsvertreter zu den in der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger bekannt gemachten Beschlussvorschlägen der Verwaltung werden die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft keine Stimmen abgeben bzw. sich enthalten. Für den Fall, dass die Stimmrechtsvertreter mehrere Vollmachten mit Weisungen und/oder auf verschiedenen Übermittlungswegen (Post, Fax, E-Mail, Internet) erhalten, wird die zuletzt eingegangene gültige Vollmacht mit den entsprechenden Weisungen als verbindlich erachtet. Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter sind in Textform widerruflich bzw. abänderbar.


Auch nach Erteilung einer Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind Sie oder ein von Ihnen bevollmächtigter Dritter zur persönlichen Teilnahme an der Hauptversammlung am 24. Mai 2019 und Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung berechtigt, dazu bedarf es jedoch eines Widerrufs einer zuvor an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilten Vollmacht in Textform. Ein entsprechendes Formular zur Widerrufserklärung steht auf der Internetseite der Gesellschaft www.4sc.de unter „Investoren & Medien“ im Menüpunkt „Hauptversammlung“ bei den Angaben zur ordentlichen Hauptversammlung 2019 zum Download und am Tag der Hauptversammlung an den Anmeldeschaltern zur Verfügung.


Die Ausübung der Vollmacht durch die Stimmrechtsvertreter erfolgt unter Offenlegung des Namens des Vollmachtgebers. Mit Erteilung der Vollmacht und Weisungen akzeptieren Sie die „Rechtlichen Hinweise zur Stimmrechtsvertretung durch die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft".